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Die verfassungsrechtlichen Aspekte beim Umgang von Verwaltungen mit interkultureller Vielfalt standen gestern im Mittelpunkt einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung für Verwaltungsmitarbeitende der Stadt Halle (Saale). Eingeladen dazu hatte das Projekt der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V. "Interkulturelle Orientierung und Öffnung" (IKOE) in Kooperation mit der Stadtverwaltung Halle (Saale).

Referent Prof. Christoph Goos vom Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz machte in seinem Vortrag deutlich, inwiefern zunehmende Vielfalt in der Praxis vor verfassungsrechtliche Probleme stellt, ohne dass Literatur und Rechtsprechung grundsätzliche einfache Lösungen anbieten. Gleichwohl gelte, so Goos: "Im Verfassungsrecht kommt es immer auf den Einzelfall an!".

In der anschließenden Diskussion lebhaft diskutierte Fallbeispiele betrafen den Brandmeister einer Berufsfeuerwehr, der aus religiösen Gründen am Samstag nicht für den Dienst eingeteilt werden wollte, den ebenfalls aus religiösen Gründen der Kollegin den Handschlag verweigernden männlichen Beamten oder den Fall, dass ein Ehemann bei einem Behördenbesuch für seine Frau spricht. Wie von Goos erläutert, lasse sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz nicht erzwingen, dass die Frau persönlich ihr Anliegen vorträgt. "Es gibt keinen grundsätzlichen Rat, wie damit umzugehen wäre", fügte er hinzu.

 

Die Kombination aus Fachvortrag und Diskussion kam beim Publikum an. "Der Vortrag hat nochmals verdeutlicht, dass unsere Verfassung auf Vielfalt angelegt ist und uns alle braucht, um Zusammenhalt zu gewährleisten“, so das Fazit von Norbert Böhnke, Mitglied der Steuerungsgruppe des Kooperationsprojekts aus Stadtverwaltung und IKOE, "Team Interkulturelle Verwaltung (TIV)".

06. September 2018 | Text und Foto: https://integrationsbeauftragte.sachsen-anhalt.de