"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Dieser erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sichert jedem Menschen – weltweit und unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sozialer Anschauung, ethnischer und sozialer Herkunft – gleiche Rechte und Freiheiten zu. Menschenrechte sind angeboren, unveräußerlich, universell und unteilbar.
Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Basis für Freiheit und Gerechtigkeit. Seit ihrer Verkündigung hat sich das Gesicht der Welt positiv verändert: Die Menschenrechte haben Eingang in internationale Vereinbarungen, völkerrechtlich bindende Konventionen und nationale Verfassungen gefunden. Andererseits treten viele Staaten die Menschenrechte auch heute mit Füßen – nicht nur weit weg im Sudan, China oder Simbabwe. Auch in Europa.
Jährlich ist das Institut für Menschenrechte (IMR) damit beauftragt, Bundesrat und Bundestag einen Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vorzulegen. Gerade erschien der Bericht für den Zeitraum 07/2017 bis 06/2018 um Gesetze und ihre Anwendung aus menschenrechtlichen Aspekten zu evaluieren, Gefährdungslagen zu erkennen und ein frühzeitiges Nachjustieren oder Gegensteuern auf politischer Ebene zu ermöglichen.
Als besondere Schwerpunktfelder im Berichtszeitraum, die unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten stärker unter die Lupe zu nehmen seien benennt das IMR:
- Arbeitsausbeutung (Menschen, in prekären Lebenssituationen, z.B. Arbeitsmigrant*innen, etwa auf dem Bau, in der fleischverarbeitenden Industrie, in der Pflege oder der Landwirtschaft.
- Unterbringungssituation in psychiatrischen Einrichtungen (Zwang, Freiheitsentziehung, Fesselung, Isolierung als schwere Eingriffe in das Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und körperliche Integrität)
- Rüstungsexporte (Frage, ob Genehmigungen völkerrechtswidrige Beihilfen zu Menschenrechtsverletzungen darstellen, z.B. im Jemen-Konflikt)
Und bezugnehmend auf Schwerpunktfelder früherer Berichtszeiträume von 2015 bis 2017:
- Familiennachzug zu Geflüchteten (humanitär intransparente Kriterien für monatliche 1000-Personen-Kontingentierung, Bearbeitungsstau durch lange Aussetzungsfrist des Familiennachzugs)
- Prinzip „Unterstütze Rückkehr statt Abschiebung“ (zunehmende Verstöße gegen diesen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz)
- Abschiebungspraxis (Ausweitung von Abschiebungshaft, Aufhebung des Abschiebungsstopps
nach Afghanistan)
Nehmen Sie das Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum Anlass, sich zu informieren, sich auszutauschen, Gesicht zu zeigen und aktiv zu werden.
Beteiligen Sie sich gern an unseren Aktionen:
- am 10. Dezember, 16.00 Uhr in der Stadtbibliothek Magdeburg
Weltweite Lesung für Menschenrechte und Pressefreiheit im Gedenken an Jamal Khashoggi in der Stadtbibliothek - am 10. Dezember, 19.00 Uhr im einewelt haus Magdeburg
Themensprachcafé #humanrights
Quellen:
https://www.amnesty.de
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de
Fotomotive:
https://www.amnesty.de