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Michael Marquardt, Geschäftsführer der Auslandsgesellschaft, zur  beabsichtigten Änderung der Abgabenordnung seitens der Bundesregierung und den Ergebnissen der Intervention seitens der Vorstände der Auslandsgesellschaft und des Bündnis für Zuwanderung und Integration:

Die Bundesregierung hat im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 eine Änderung der Abgabenordnung ( § 51 Abs.3) vorgeschlagen. Vereine oder andere Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch erwähnt oder eingestuft werden, solle die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Diese Aberkennung solle durch das zuständige Finanzamt erfolgen, ohne dass vor der Veröffentlichung des Berichtes eine Anhörung der Betroffenen vorgenommen würde.

Bereits im Sommer 2012 hatten bundesweit über einhundert Verbände, Vereine, Initiativen mit einem Offenen Brief an die Parteien im Bundestag protestiert und die Abgeordneten aufgefordert, gegen diese Absicht zu stimmen.

Auch der Vorstand der Auslandsgesellschaft Sachsen- Anhalt e.V. hat im September und der Vorstand des Bündnis für Zuwanderung und Integration in Sachsen- Anhalt e.V. Anfang Oktober entsprechende Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestages gesandt, die ihr Mandat von den Wählerinnen und Wählern unseres Bundeslandes erhalten haben:

In ihren Antwortschreiben haben Burkhard Lischka (SPD), Jan Korte und Roland Claus (beide Die Linke) unsere Position begrüsst und ihre Ablehnung der Passage im Jahressteuergesetz 2013 angekündigt.

In seinem Schreiben vom 24. Oktober hat nun Dieter Stier (CDU) den Vorsitzenden der AGSA über den derzeitigen Stand informiert: „Die Finanzpolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich entschieden, diese Regelung des JStG nicht mit umzusetzen. Es bleibt also beim geltenden Rechtszustand. Hintergrund ist, dass der Rechtsschutz für diese Organisationen zu stark verkürzt worden wäre, ohne dass bereits festgestanden hätte, ob sie tatsächlich verfassungsfeindlich sind.“ (Zitat aus Brief D. Stier)

Im Namen der Vorstandsmitglieder bedankt sich Krzysztof Blau sehr herzlich bei den Bundestagsabgeordneten, die schriftlich oder fernmündlich auf die Sorgen der ehrenamtlichen Akteure aus der Zivilgesellschaft reagiert haben. „Wir freuen uns, dass auch wir einen kleinen Beitrag dazu leisten konnten, ein Nach- und Umdenken anzuregen. Die Diskussionen im Bundestag zum Jahressteuergesetz 2013 werden wir auch weiterhin aufmerksam verfolgen. Erst wenn das Gesetz so beschlossen wurde, wie es Herr Stier angekündigt hat, können wir von einem Erfolg reden“, fasst Herr Blau zusammen.