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Liebe Besucher*innen, Veranstalter und Nutzer des einewelt haus Magdeburg,

aufgrund der aktuell weiter fallenden Inzidenzzahlen gibt es mit der 14. Corona-Landesverordnung weitere Lockerungen. 

Das einewelt haus als Soziokulturelles Zentrum darf für den Publikumsverkehr geöffnet sein, wenn:

- die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden 
- ein Anwesenheitsnachweis geführt wird 
- ein Negativtest vorgelegt wird oder der vollständige Impfschutz oder eine Genesung nachgewiesen wird 

Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren sowie Personen, die an einem Gruppenangebot mit bis zu zehn Personen zuzüglich der Kursleitung teilnehmen. 

Unter Einhaltung der Abstandsregeln sind im einewelt haus Veranstaltungen mit max. 25 Personen möglich (abhängig von Raumgröße und Ausstattung).

Das Infobüro nimmt gern Reservierungsanfragen für Veranstaltungsräume entgegen. Neben unseren Mitgliedern dürfen auch gern alte und neue Akteure der Interkultur und des Globalen Lernens mit ihren Angeboten das Haus wieder mit Leben erfüllen. 

Wir freuen uns auf euch!

Eure AGSA

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>> Regeln zur Nutzung des einewelt haus unter Beachtung der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

>> Reservierungsanfragen für Seminar-, Begegnungs- und Ausstellungsräume

>> Muster: Anwesenheitsnachweis sowie Test- und Nachweispflicht

>> Vierzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (ab 16.06.2021)

>> mehrsprachige Informationen auf den Seiten der Stadt Magdeburg